Bestätigung der Gleichwertigkeit: Diplom Arztgehilfin (DVSA) – EFZ Medizinische Praxisassistentin (MPA)
Bis 1996 erhielten die Arztgehilfinnen nach Abschluss der Ausbildung ein Diplom der Verbindung der Schweizer Ärzte (DVSA). Heute erhält man bei Abschluss der Ausbildung ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ). Gerne stellen wir Ihnen eine Bestätigung der Gleichwertigkeit Ihres DVSA zum EFZ aus. Diese besagt, gemäss Art. 26 der Verordnung des SBFI, dass Ausweise DVSA für Arztgehilfinnen mit Röntgenberechtigung, die ihre Ausbildung bis am 31. Dezember 1998 abgeschlossen haben, dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ gemäss Reglement vom 12. September 1994 über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der MPA gleichgestellt bleiben.