Grundbildung
Die Ausbildung zur MPA ist eine dreijährige Lehre. Der erlangte Titel ist das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (kurz EFZ). Die Lehre findet an drei Lernorten statt: dem Betrieb (medizinische Praxis), der Berufsschule und bei den überbetrieblichen Kursen. Der Betrieb ist dabei der wichtigste Ort; hier findet das praktische Erlernen statt. In der Berufsschule werden die theoretischen Grundlagen vermittelt. Die überbetrieblichen Kurse sollen sicherstellen, dass alle gleichermassen Theorie und Praxis erlernen und kombinieren können.
Die Ausbildung ist nach Handlungskompetenzen aufgebaut. Grundlage für das Vermitteln der Inhalte ist eine typische Situation aus dem Arbeitsalltag. Ausgehend von dieser Situation werden schwerpunktmässig praktische Fertigkeiten und Methoden vermitteln, die für das erfolgreiche Bewältigen dieser beruflichen Situation nötig sind.
Qualifikationsverfahren
Abgeschlossen wird die Lehre mit einem Qualifikationsverfahren (QV). Dazu zugelassen sind einerseits diejenigen, die die berufliche Grundbildung nach dem Bestimmungen absolviert haben. Und andererseits auch Personen, die ausserhalb des geregelten Bildungsganges die erforderliche Erfahrung erwarben, davon müssen die Kandidatinnen über 5 Jahre Berufserfahrung (Vollzeitpensum mind. 80%) verfügen, davon mindestens 3 Jahre (ebenfalls mind. 80%) als MPA.
Im Qualifikationsverfahren werden folgende Teile geprüft: praktische Arbeit, (theoretische) Berufskenntnisse und Allgemeinbildung.
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
Zur Ausbildung der MPA EFZ berechtigt sind Ärztinnen und Ärzte in Zusammenarbeit mit ständig beschäftigten gelernten MPA, Arztgehilfinnen DVSA, Personen mit gleichwertiger Ausbildung, die mindestens zwei Jahre im Berufsfeld der MPA gearbeitet haben oder Personen eines verwandten Berufs mit den notwendigen Berufskenntnissen mit Röntgenberechtigung und mindestens drei Jahres beruflicher Praxis im Berufsfeld der MPA. Hier finden Sie die Liste der verwandten zugelassener Gesundheitsberufe.
Gemäss Art. 11 Abs. 1 der Bildungsverordnung MPA EFZ muss in einem Betrieb neben einer leitenden Ärztin oder einem leitenden Arzt immer zusätzlich mindestens eine Berufsbildnerin oder ein Berufsbildner beschäftigt sein.
Der SVA (Schweizerische Verband Medizinischer Praxis-Fachpersonen) bietet Berufsbildnerinnenkurse spezifisch für die MPA-Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in der Deutschschweiz an: Berufsbildnerinnenkurse | SVA
Validierung von Bildungsleistungen MPA EFZ
Erwachsene können ihre Berufserfahrung durch die Validierung von Bildungsleistungen anerkennen lassen. Durch dieses Verfahren kann ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) erlangt werden, ohne dass eine berufliche Grundbildung absolviert werden muss. Das Validierungsverfahren existiert allerdings nur in einzelnen Berufen.
Bei der Validierung von Bildungsleistungen wird eine Bilanz der beruflichen Fähigkeiten erstellt, um sie anerkennen zu lassen. Personen, die ein EFZ oder EBA erlangen möchten, erstellen ein Dossier, das ihre während ihrer Berufstätigkeit erworbenen Bildungsleistungen genau auflistet. Das Dossier wird anschliessend überprüft. Je nachdem werden die erworbenen Kompetenzen daraufhin ganz oder teilweise angerechnet. Wenn noch Lücken bestehen, können diese durch Zusatzausbildungen gefüllt werden.
Gesetzliche Grundlage für die Validierung von Bildungsleistungen ist Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung über die Berufsbildung.
Die obligatorischen Informationsanlässe (OIA) werden in regelmässigen Abständen mehrmals jährlich durchgeführt. Ort: BIZ Oerlikon
Zur Anmeldung des obligatorischen Informationsanlasses geht es hier.
Weitere Informationen zum Validierungsverfahren finden Sie rechts in den Downloads.
Nutzen Sie diese Chance, um Ihre beruflichen Qualifikationen offiziell anerkennen zu lassen!